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Allgemeine Geschäftsbedingungen EyeQuant Attention Analytics

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Angebot EyeQuant Attention Analytics (nachfolgend EyeQuant) durch die WhiteMatter Labs GmbH (nachfolgend WhiteMatter).
1.2 Für alle mit WhiteMatter abzuschließenden/ abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. WhiteMatter erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn WhiteMatter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 WhiteMatter richtet sich mit seinem Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne der gesetzlichen Regelung des §14 (1) BGB.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den in den Leistungsbeschreibungen und Preislisten getroffenen Regelungen.

3. Nutzungsrecht

3.1 Der Kunde und die von ihm eingerichteten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf EyeQuant über das Internet zuzugreifen und die mit EyeQuant verbundenen Funktionalitäten gemäß dieses Vertrages zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an EyeQuant, der EyeQuant Technologie, der Softwareapplikation oder der Betriebssoftware erhält der Kunde nicht.
3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, EyeQuant über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, EyeQuant oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
3.3 Wird die vertragsgemäße Nutzung von EyeQuant ohne Verschulden von WhiteMatter durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist WhiteMatter berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. WhiteMatter wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.

4. Datenschutz und Datensicherheit

4.1 Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach §5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
4.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch WhiteMatter personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes WhiteMatter von Ansprüchen Dritter frei.
4.3 Es wird klargestellt, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne “Herr der Daten” bleibt (§11 BDSG). Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen Kunden- spezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) Alleinberechtigter. WhiteMatter nimmt keinerlei Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Kunde. WhiteMatter ist nur berechtigt, die Kunden-spezifischen Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) und im Rahmen dieses Vertrages zu verarbeiten und/oder zu nutzen; insbesondere ist es WhiteMatter verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden die kundenspezifischen Daten Dritten auf jedwede Art zugänglich zu machen. Dies gilt auch, wenn und soweit eine Änderung oder Ergänzung der kundenspezifischen Daten erfolgt. Hingegen ist WhiteMatter im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen während der Geltung dieses Vertrages zur Verarbeitung und Verwendung der Daten des Kunden (z.B. Abrechnungsdaten zwecks Abrechnung von Leistungen gegenüber dem Kunden) berechtigt.
4.4 Die Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten von EyeQuant werden in einem Rechenzentrum von Dritten betrieben. WhiteMatter kann Unteraufträge vergeben, hat aber dem Unterauftragnehmer die der Vorziffer 4.3 entsprechenden Verpflichtungen aufzuerlegen.
4.5 WhiteMatter trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu §9 BDSG. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten von EyeQuant zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß Anlage zu §9 BDSG sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs von WhiteMatter mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs von EyeQuant nach diesem Vertrag.
4.6 Näheres regelt die Datenschutzerklärung der WhiteMatter, abrufbar auf www.eyequant.com.

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages betreffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere
5.1 die vereinbarten Preise fristgerecht zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, WhiteMatter die diesem entstandenen Kosten zu erstatten;
5.2 die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;
5.3 dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf Server von WhiteMatter) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;
5.4 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung von EyeQuant personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift; 2
5.5 EyeQuant nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von WhiteMatter schädigen können;
5.6 den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von WhiteMatter betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von WhiteMatter unbefugt einzudringen;
5.7 WhiteMatter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von EyeQuant durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von EyeQuant verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von WhiteMatter;

6. Vertragswidrige Nutzung

6.1 WhiteMatter ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Kunden gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten den Zugang auf EyeQuant und zu seinen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber WhiteMatter sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
6.2 WhiteMatter ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen 5.3 – 5.5 die betroffenen Daten zu löschen.
6.3 Liegt in den Fällen von 6.1 und 6.2 ein schuldhafter Verstoß des Kunden vor, ist der Kunde zum Schadensersatz in Höhe von e 500,00 verpflichtet. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn WhiteMatter einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist; Der Kunde kann auch nachweisen, dass kein Schaden vorliegt. Die Geltendmachung anderer Schadensersatzansprüche bleibt WhiteMatter vorbehalten.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Nutzungsunabhängige Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, monatlich im Voraus zu zahlen. Ist ein Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet. Nutzungsabhängige Entgelte sind mit Rechnungsstellung fällig.
7.2 Sonstige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
7.3 Der Rechnungsbetrag muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

8. Störungen

Störungen hat WhiteMatter im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, WhiteMatter für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen (“Störungsmeldung”). Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes, hat der Kunde WhiteMatter eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. 3

9. Verzug

9.1 Während eines Zahlungsverzugs des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist WhiteMatter berechtigt, den Zugang zu EyeQuant zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
9.2 Kommt der Kunde
• für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder
• in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht,
in Verzug, ist WhiteMatter berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Drittels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Preise zu verlangen.
9.3 Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn WhiteMatter einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
9.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt WhiteMatter vorbehalten.
9.5 Gerät WhiteMatter mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach 11.. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn WhiteMatter eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss.

10. Referenz

WhiteMatter ist berechtigt, den Kunden in Werbeunterlagen, im Internet und sonstigen Veröffentlichungen als Referenz zu nennen. WhiteMatter ist auch berechtigt, dazu das Logo des Kunden zu verwenden.

11. Haftung

11.1 WhiteMatter haftet dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet WhiteMatter im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet WhiteMatter nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsmonat.
11.3 Die verschuldensunabhängige Haftung von WhiteMatter auf Schadensersatz (§536 BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. 11.1 und 11.2 bleiben unberührt.
11.4 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

12. Höhere Gewalt

12.1 WhiteMatter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist. 4
12.2 Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von WhiteMatter nicht zu vertretende Umstände. Insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Stellt WhiteMatter Dokumente in mehreren Sprachen zur Verfügung, so geht die deutsche Fassung stets vor.
13.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von WhiteMatter auf Dritte übertragen. WhiteMatter ist hingegen berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Konzernunternehmen im Sinne von §15 Aktiengesetz zu übertragen.
13.3 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Berlin.
13.4 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.
13.5 Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
13.6 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.